Die Haftpflichtversicherung für das Baugewerbe ist eine Versicherung für Betriebe des Bauhaupt- oder Baunebengewerbes. Nicht versicherbar über diesen Tarif sind insbesondere:
Eine Reduzierung der Mindestprämien ist möglich.Die Tarifprämie darf jedoch nach Abzug aller nachfolgenden Rabatte um nicht mehr als 50 % unterschritten werden.
Sondertarif für Mitglieder im Versorgungswerk:
Mitglieder in Versorgungswerken, die einen Kollektivrahmenvertrag mit der INTER Versicherungsgruppe haben, erhalten einen Prämiennachlass von 10 %. Die Berechtigung für den Nachlass durch Mitgliedschaft in einem der vorgenannten Versorgungswerke ist vom Versicherungsnehmer nachzuweisen. Der Nachlass entfällt bei Beendigung der Mitgliedschaft im Versorgungswerk ab der auf den Austritt folgenden Hauptfälligkeit des Versicherungsvertrages.
Die Nachlassberechtigung von 10 % besteht, wenn der Antragssteller den Nachweis einer vom Betriebsinhaber oder einem angestellten Mitarbeiter bestandenen Meisterprüfung vor einer deutschen Handwerkskammer für eine versicherte Tätigkeit erbringen kann. Höherwertige Ausbildungen, z. B. ein Studium als Bauingenieur, werden gleichgestellt.
Berechtigung besteht, wenn
a) der Versicherungsnehmer das Bestehen einer (oder mehrerer) in den letzten drei Jahren schadenfreien Betriebshaftpflichtversicherung(en) nachweisen kann
oder
b) die Schadenquote des Versicherungsnehmers unter Berücksichtigung aller Vorversicherungen der letzten 5 Jahre 30 % nicht überschreitet.
Definition: Schadenquote = Zahlungen der letzten 5 Jahre / Inter-Netto-Tarifprämie x 500
Der Vorverlaufsrabatt wird in 5 %-Schritten berechnet. Sofern ein anderer Prozentsatz gewählt werden soll, muss die Angebotserstellung manuell erfolgen.
Die Berechtigung für den Neugründernachlass von bis zu 30 % besteht, wenn die Firmengründung nicht länger als 24 Monate vor Vertragsbeginn war.
Zu versichernde Tätigkeiten
Falls der Vertrag bei der Vorversicherung noch ungekündigt besteht wählen Sie bitte "gekündigt durch Versicherungsnehmer" aus.