Sondertarif für Mitglieder im Versorgungswerk:
Mitglieder in Versorgungswerken, die einen Kollektivrahmenvertrag mit der INTER Versicherungsgruppe haben, erhalten einen Prämiennachlass von 10 %. Die Berechtigung für den Nachlass durch Mitgliedschaft in einem der vorgenannten Versorgungswerke ist vom Versicherungsnehmer nachzuweisen. Der Nachlass entfällt bei Beendigung der Mitgliedschaft im Versorgungswerk ab der auf den Austritt folgenden Hauptfälligkeit des Versicherungsvertrages.
Bei neuen oder schadenfreien Maschinen kann ein schadenverlaufsabhängiger Sonderrabatt in Höhe von 20% gewährt werden. Zur Hauptfälligkeit eines jeden Jahres wird die Schadenquote (Anteil der geleisteten Schadenzahlungen (ohne Kosten und Reserven) zur erhobenen Nettoprämie) der vergangenen drei Versicherungsjahre ermittelt. Erst wenn die so ermittelte Schadenquote mehr als 60% beträgt, entfällt der Sonderrabatt ab dem folgenden Versicherungsjahr. Er kann jedoch ab der Hauptfälligkeit erneut gewährt werden, ab welcher die Schadenquote wieder unter 60% liegt.
Wenn bereits eine Inhaltsversicherung bei der INTER besteht, dann kann ein Bündelungsnachlass in Höhe von 10% gewährt werden.
Gewerblicher Verleih oder Vermietung liegt vor, wenn die zu versichernden Maschinen im Rahmen eines darauf abgerichteten Gewerbes regelmäßig und gegen Entgelt an Dritte verliehen oder vermietet werden. Dieses gilt nicht, sofern die Maschinen mit eigenen Fahrern zur Verfügung gestellt werden (z.B. Lohnunternehmer).
Als Versicherungssumme gilt bei:
Falls der Vertrag bei der Vorversicherung noch ungekündigt besteht wählen Sie bitte "gekündigt durch Versicherungsnehmer" aus.