Sondertarif für Mitglieder im Versorgungswerk:
Mitglieder in Versorgungswerken, die einen Kollektivrahmenvertrag mit der INTER Versicherungsgruppe haben, erhalten einen Prämiennachlass von 10 %. Die Berechtigung für den Nachlass durch Mitgliedschaft in einem der vorgenannten Versorgungswerke ist vom Versicherungsnehmer nachzuweisen. Der Nachlass entfällt bei Beendigung der Mitgliedschaft im Versorgungswerk ab der auf den Austritt folgenden Hauptfälligkeit des Versicherungsvertrages.
Es wird ein schadenverlaufsabhängiger Sonderrabatt in Höhe von 20% gewährt. Zur Hauptfälligkeit eines jeden Jahres wird die Schadenquote (Anteil der geleisteten Schadenzahlungen (ohne Kosten und Reserven) zur erhobenen Nettoprämie) der vergangenen drei Versicherungsjahre ermittelt. Wenn die so ermittelte Schadenquote mehr als 60% beträgt, dann entfällt der Sonderrabatt ab dem folgenden Versicherungsjahr. Er kann ab der Hauptfälligkeit jedoch erneut gewährt werden, ab welcher die Schadenquote wieder unter 60% liegt.
Sofern die Anlage im sog. Schwerlastverfahren errichtet wurde, gilt für Sturmschäden ein abweichender Selbstbehalt i.H.v. 10%, mindestens 1.000 € und höchstens 10.000 € vereinbart. Schwerlastverfahren bedeutet, dass die Anlage nicht fest mit dem Gebäudedach verbunden ist, sondern nur darauf aufgelegt und ggf. mit zusätzlichen Gewichten beschwert wurde (keine Dachdurchdringung).
Wenn Heu oder Stroh depotartig, d.h. regelmäßig und in Mengen > 50 cbm in den eigens dafür vorgesehenen Räumlichkeiten gelagert wird, liegt ein erhöhtes Feuerrisiko vor. Ausgenommen hiervon sind normale Ge- und Verbrauchsmengen sowie der in den Stallungen üblicherweise benötigte Einstreu.
Die Bedeutung der unterschiedlichen Bauartklassen können Sie der Bauartklassen-Liste entnehmen.
Als einsam gelegen gelten Anlagen auf alleinstehenden bzw. abseits gelegenen Gebäuden, die mehr als 300m von anderen Gebäuden entfernt stehen. Aufgrund der damit verbundenen erhöhten Diebstahlgefahr sind derartige Anlagen entweder mit vorhandener Diebstahlsicherung (mechanisch und/oder elektronisch) oder erhöhter Diebstahl-Selbstbeteiligung in Höhe von 10%, mindestens 500 EUR und maximal 5.000 EUR (je Versicherungsfall) versicherbar.
Geeignete Maßnahmen zur Prävention von Diebstahlschäden. Dies können z.B. sein:
Nicht versicherbar sind Prototypen, Versuchs- oder sonstige Erprobungsanlagen, für die keine serienmäßig hergestellten Ersatzteile verfügbar sind.
Die Anlage ist nach den zum Zeitpunkt der Installation geltenden, anerkannten Regeln der Technik unter Einhaltung der gängigen DIN-Vorschriften zu installieren (z.B. DIN 1055)
Anlagen mit eingeschränkter Funktionalität, bekannten Mängeln oder zwingend notwendigen Reparaturen stellen eine Gefahrerhöhung dar und können nicht ohne weiteres versichert werden
Nicht versicherbar sind Anlagen auf Gebäuden, die einsturzgefährdet sind oder sich in einem sonstigen schlechten Bauzustand befinden
Falls der Vertrag bei der Vorversicherung noch ungekündigt besteht wählen Sie bitte "gekündigt durch Versicherungsnehmer" aus.