Sondertarif für Mitglieder im Versorgungswerk:
Mitglieder in Versorgungswerken, die einen Kollektivrahmenvertrag mit der INTER Versicherungsgruppe haben, erhalten einen Prämiennachlass von 10 %. Die Berechtigung für den Nachlass durch Mitgliedschaft in einem der vorgenannten Versorgungswerke ist vom Versicherungsnehmer nachzuweisen. Der Nachlass entfällt bei Beendigung der Mitgliedschaft im Versorgungswerk ab der auf den Austritt folgenden Hauptfälligkeit des Versicherungsvertrages.
Die Bedeutung der unterschiedlichen Bauartklassen können Sie der Bauartklassen-Liste entnehmen.
Informationen zu feuergefährlichen Betrieben in Gebäuden können Sie der Übersicht über feuergefährliche Betriebe entnehmen.
Informationen zu feuergefährlichen Betrieben in der Umgebung können Sie der Übersicht über feuergefährliche Betriebe entnehmen.
Für denkmalgeschützte Gebäude sind folgende Zuschläge auf die Versicherungssumme zu berücksichtigen (falls die Berechnung der Versicherungssumme nicht über eine Wertermittlung gemacht wird):
Die Photovoltaikversicherung ist eine Allgefahrendeckung im Sinne der Elektronikversicherung nach ABE 2008, die in die Verbundene Wohngebäudeversicherung zu günstigen Konditionen eingeschlossen werden kann. Über die klassischen Gefahren einer Wohngebäudeversicherung hinaus werden "Ergänzende Technische Gefahren" versichert (unvorhergesehene Schäden wie z.B. Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Überspannungen sonstiger Art, Feuchtigkeit, Tierverbiss, Vandalismus sowie Abhandenkommen durch Diebstahl). Für die Photovoltaikanlage ist - aufgrund der gesetzlichen Einspeisevergütung für Photovoltaikanlage-Strom - zusätzlich eine "bedarfsgerechte Ertragsausfalldeckung" integriert. Weitere sinnvolle Erstrisikoeinschlüsse runden das Produkt ab. Der Tarif gilt ausschließlich für auf dem Gebäudedach befestigten sowie in den Baukörper integrierten, betriebsfertigen netzgekoppelten Photovoltaikanlagen (solartechnische Anlagen zur Stromerzeugung) auf Dächern von Wohnhäusern, die durch einen Fachbetrieb nach anerkannten Regeln der Technik abgenommen wurden und vom Kunden als Eigentümer des Gebäudes betrieben werden.
Solarthermie-, Geothermie- sowie sonstige Wärmepumpenanlagen können über die Standardgefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Elementar hinaus, gegen "Ergänzende technische Gefahren" versichert werden. Dies sind unvorhergesehene Schäden wie z.B. Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Überspannungen sonstiger Art, Feuchtigkeit, Tierverbiss, Vandalismus sowie Abhandenkommen durch Diebstahl. Für Anlagen der oberflächennahen Geothermie und sonstige Wärmepumpenanlagen, die sich außerhalb von versicherten Gebäuden befinden, besteht dann auch auf dem Versicherungsgrundstück Versicherungsschutz. Werden Außenanlagen (z. B. Grünanlagen, Wege) infolge eines Versicherungsfalles zerstört bzw. beschädigt oder entstehen infolge eines versicherten Ausfalles der Energieversorgung auf Grundlage der Solarthermie-, Geothermie- sowie sonstigen Wärmepumpenanlage Mehrkosten, so ersetzt diese der Versicherer auf Erstes Risiko in der vereinbarten Höhe.
Versicherungsschutz gegen unbenannte Gefahren (Allgefahrenversicherung)
Über den Zusatzbaustein "All-Gefahren" (§ 25 Klausel 5020) kann ergänzend zu den klassischen Gefahren einer Wohngebäudeversicherung eine Allgefahrenversicherung in die Wohngebäudeversicherung eingeschlossen werden, die Versicherungsschutz gegen unbenannte Gefahren gewährt.Versichert sind Schäden, wenn versicherte Sachen durch eine plötzliche und unvorhergesehene, von außen einwirkende Ursache, zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhanden kommen. Auf die Aufzählung der versicherten Gefahren wird verzichtet, so dass entschädigungspflichtige Schäden als Folge aller (unbenannter) Gefahren als versichert gelten, soweit keine Ausschlüsse im Bedingungswerk formuliert sind. Um ein angemessenes Preis-/Leistungsverhältnis herzustellen, gilt je Versicherungsfall ein Selbstbehalt und eine Höchstentschädigung. Darüber hinaus sind einige Schadenursachen ausgeschlossen, die nicht kalkulierbar sind oder die Grenzen der Versicherbarkeit überschreiten bzw. über die klassischen Gefahren einer Wohngebäudeversicherung versichert / versicherbar sind.
Falls der Vertrag bei der Vorversicherung noch ungekündigt besteht wählen Sie bitte "gekündigt durch Versicherungsnehmer" aus.