Jagdhaftpflicht
Beschreibung
Produkttyp
Gesetzlich vorgeschriebene Jagdhaftpflichtversicherung mit Versicherungssummen nach Wahl, pauschal für Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall

Leistungskurzbeschreibung
- Premium: 10 Mio. Euro Versicherungssumme pauschal für Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall, 1 Mio. Euro Vermögensschäden
- Exklusiv: 8 Mio. Euro Versicherungssumme pauschal für Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall, 1 Mio. Euro Vermögensschäden
- Basis: 6 Mio. € Versicherungssumme pauschal für Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall, 1 Mio. Euro Vermögensschäden
Leistungshighlights
Haltung von Jagdhunden
Haltung von Jagdhunden in der Premium ohne Begrenzung; in der Basis und Exklusiv bis zu drei brauchbarkeits- oder teilbrauchbarkeitsgeprüfte Jagdhunde
Schadenbeispiel: Der eine Jagdfreund besitzt einen neuen Jagdhund, der keine Brauchbarkeitsprüfung ablegte. Bei einem Spaziergang bringt der Hund einen vorbeifahrenden Motorradfahrer zu Fall. Der Schaden ereignete sich nicht bei der Jagd. Die INTER reguliert den Schaden.
Forderungsausfallversicherung ohne Selbstbeteiligung
Eigenschäden
Schadenbeispiel: Eine Besonderheit bietet die INTER in der Form, dass auch einige Eigenschäden abgesichert sind.
Bei einer Treibjagd wird ein Teilnehmer von einem anderen Teilnehmer angeschossen und schwer verletzt. Der Jäger hat die Beiträge für seine Jagdhaftpflicht nicht rechtzeitig bezahlt und genießt keinen Versicherungsschutz. Er verfügt nur über ein geringes Vermögen kann den entstandenen Schaden nicht ersetzen und hat Glück: die Forderungsausfallversicherung kommt für den Schaden auf, der vom Verursacher nicht beglichen werden kann.
Doch selbst wenn er Versicherungsschutz besitzen sollte, leistet nicht jede Versicherung bei einem unverschuldet verursachten Personenschaden durch einen Querschläger. Auch hier kommt die INTER für den eigenen Schaden auf.
Verzicht auf Haftungseinwand bei Jagdunfällen mit der Waffe
Unklare Haftungssituationen
Schadenbeispiel: Jeder weiß, das deutsche Rechtssystem ist nicht einfach und unklare Haftungssituationen führen oft zu Ärger. Eine normale Haftpflichtversicherung leistet oft nur, wenn ein gesetzlicher Anspruch besteht. Aber durch die jahrelangen Erfahrungen der Experten von der INTER Versicherungsgruppe, konnten auch hier wertvolle Klauseln entwickelt werden, welche nicht nur nach rechtlichen Aspekten regulieren.
Wir berücksichtigen auch das Freundschaftsverhältnis, welches beispielsweise zwischen beiden Jägern besteht. Unfälle durch eine Jagdwaffe führen nach dem Gesetz nicht zwangsläufig zu einer Haftung, was somit auch zu einer Leistungsfreiheit der Haftpflichtversicherung führen würde. Die INTER leistet trotzdem.
Ein Jäger hilft seinem Jagdfreund beim Aufbau seines neuen Hochstandes. Beim Verstauen der Motorsäge in dem fremden Auto eines anderen Jagdteilnehmers hantiert er ungeschickt und zerschrammt das neue Auto. Bei dieser freundschaftlichen Hilfe handelt es sich um eine sogenannte Gefälligkeitshandlung. Nach Recht und Gesetz hat der Jäger keinen Anspruch auf Schadenersatz gegenüber dem anderen. Die Freundschaft bleibt unbetrübt; die INTER ersetzt den Schaden!
Immer aktuell durch die Update-Klausel in der Premium
Immer aktuell
Schadenbeispiel: Mit der Premium-Deckung der INTER erfreuen sich die Jagdbeteiligten immer am aktuellen und günstigen Versicherungsschutz. Unser Produkt erfüllt jederzeit den GDV-Mindeststandard (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) und Produktupdates sind automatisch abgesichert - ohne dass etwas unternommen werden muss. D.h. Änderungen werden automatisch übernommen, wenn diese ausschließlich zum Vorteil des Jagdbeteiligten und nicht mit Mehrprämie verbunden ist.
Sollte sich in einem Neutarif eine Prämienreduzierung ergeben, erhält man natürlich auch diesen auf Wunsch (Bestklausel).
Eigenschäden bei fehlendem Verschulden
Eigenschäden bei fehlendem Verschulden des Schadenverursachers bis 3.000.000 Euro in der Premium
Schadenbeispiel: Eine Besonderheit bietet die INTER in der Form, dass auch einige Eigenschäden abgesichert sind.
Bei einer Treibjagd wird ein Teilnehmer von einem anderen Teilnehmer angeschossen und schwer verletzt. Der Jäger hat die Beiträge für seine Jagdhaftpflicht nicht rechtzeitig bezahlt und genießt keinen Versicherungsschutz. Er verfügt nur über ein geringes Vermögen kann den entstandenen Schaden nicht ersetzen und hat Glück: die Forderungsausfallversicherung kommt für den Schaden auf, der vom Verursacher nicht beglichen werden kann.
Doch selbst wenn er Versicherungsschutz besitzen sollte, leistet nicht jede Versicherung bei einem unverschuldet verursachten Personenschaden durch einen Querschläger. Auch hier kommt die INTER für den eigenen Schaden auf.
Mietsachschäden an Gebäuden/Räumen
Mietsachschäden (auch durch versicherte Hunde) an Gebäuden/Räumen inklusive Schießstände und -kinos - bis 100.000 Euro in der Premium, bis 50.000 Euro in der Exklusiv und 25.000 Euro in der Basis
Schadenbeispiel: Der Jagdhund zernagt die Türzarge einer gemieteten Jagdhütte oder durch einen verunglückten Schuss wird die Decke eines Schießkinos beschädigt.
Mietsachschäden an beweglichen Sachen
Mietsachschäden an beweglichen Sachen - auch Waffen - bis 10.000 Euro in der Premium- bzw. 3.000 Euro in der Basis und Exklusiv
Schadenbeispiel: Einer von zwei Jagdfreunden leiht sich das teure Nachtsichtgerät von dem anderen Jagdteilnehmer. Es fällt ihm vom Hochstand und unglücklich auf einen Stein. Die Reparatur beträgt ca. 1.000 €.
Kein Problem, wenn man Haftpflichtschutz bei den Jagdexperten der INTER genießt: Schäden an geliehenen und gemieteten beweglichen Sachen und sogar das Abhandenkommen dieser Sachen sind mitversichert.
Zusätzlich leistet die INTER auch für Folgeschäden bei Schlüsselverlust, wenn beispielsweise ein Dieb anschließend die angemietete Jagdhütte mit diesen Schlüsseln ausräumt.