Krankentagegeld für Selbstständige
Beschreibung
Produkttyp
Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit für Selbstständige

Leistungskurzbeschreibung
Tagegeld in der vereinbarten Höhe für jeden Tag einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit
Leistungsbeginn:
Nach Ablauf einer Karenzzeit, die der Lohnfortzahlungsdauer entspricht:Tarifstufe
KTS 3 ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit
KTS 7 ab dem 8. Tag der Arbeitsunfähigkeit
KTS 14 ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit
KTS 21 ab dem 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit
KTS 28 ab dem 29. Tag der Arbeitsunfähigkeit
KTS 42 ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit
KTS 91 ab dem 92. Tag der Arbeitsunfähigkeit
KTS 182 ab dem 183. Tag der Arbeitsunfähigkeit
KTS 365 ab dem 366. Tag der Arbeitsunfähigkeit
Leistungsdauer:
Für die Dauer der vollständigen Arbeitsunfähigkeit, zeitlich unbegrenzt, jedoch maximal bis zum Eintritt der Berufsunfähigkeit.Leistungshighlights
- Keine Wartezeiten – sofortiger Versicherungsschutz
- Kinderkrankentagegeld
- Tagegeldleistung bis zu 500 Euro
- Geltungsbereich ambulant: Versicherungsschutz innerhalb von Deutschland, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz
- Geltungsbereich stationär: Weltweiter Versicherungsschutz (bis 6 Monate)
- Einfache Berechnung des benötigten Krankentagegeldes: 80% vom Bruttogehalt
- Die INTER verzichtet auf das fristgerechte Kündigungsrecht ohne Grund
- Bei Rückfallerkrankungen werden die Krankheitstage zusammengerechnet, sodass die Karenzzeit nicht immer von neuem beginnt
- Zahlung des Krankentagegelds auch bei schwangerschaftsbedingten Erkrankungen, Rehabilitationsmaßnahmen, Anschlussheilbehandlung, Entwöhnungsmaßnahmen, Wiedereingliederung / Teilarbeitsfähigkeit